Herr Glöckner (FDP) will Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Gutachtens des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu den Grundstücksverkäufen im Mittlauer Weg einlegen. Die Veröffentlichung der Unterlagen hat die Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Bisher durften nur die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses “Mittlauer Weg” einen Blick auf das Gutachten werfen.
Herr Glöckner (FDP) beruft sich bei seinen Widerruf auf § 63,1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Darin steht:“Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss (der Stadtverordnetenversammlung) das Wohl der Gemeinde gefährdet.“
Laut Herrn Glöckner (FDP) gefährdet die Veröffentlichung des Gutachtens das Wohl Gelnhausens.
Im Ernst?